Vereinbaren Sie eine Hygieneinspektion nach VDI 6022
Unser Fachpersonal hilft Ihnen gern weiter.

Nach VDI 6022 Blatt 1, Ausgabe Januar 2018, sind bei RLT-Anlagen mit Luftbefeuchtung alle 2 Jahre und bei Anlagen ohne Luftbefeuchtung alle 3 Jahre Hygieneinspektionen (nach VDI 6022) durchzuführen. Neu ist (Stand Januar 2018), dass an jedem Zentralgerät neben Abklatsch-/Abstrichproben auch mikrobiologische Luftmessungen (Zuluft und Vergleichsluft) durchgeführt werden müssen.
In ca. 30% der Bürogebäude arbeiten Beschäftigte, die unter dem sick-building-syndrom (gebäudebezogene Befindlichkeitsstörung) leiden. Die daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit führt zu einem Produktivitätsverlust, der auf mehrere Milliarden Euro geschätzt wird.
Wir empfehlen Betreibern, die Personalunion von Wartung und Hygieneinspektion zu vermeiden – und damit auch Interessenskonflikte.


Auch Altanlagen unterliegen der VDI 6022. Zum Bestandsschutz heißt es in der aktuellen VDI 6022 (Jan. 2018): „Erfüllt eine RLT-Bestandsanlage nicht alle Anforderungen dieser Richtlinie, kann diese gegebenenfalls nach einer Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung von Ersatzmaßnahmen weiter betrieben werden.“ Wesentlicher Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung ist die obligatorische Hygieneinspektion nach VDI 6022.

Aus den Ergebnissen der Hygieneinspektionen werden die für den Betreiber kostengünstigsten Maßnahmen abgeleitet, die zugleich Rechtssicherheit gewährleisten.