GEFAHR ERKANNT, GEFAHR GEBANNT: WIR ERMÖGLICHEN DEN SICHEREN UND RECHTSKONFORMEN BETRIEB IHRER ANLAGEN

Eine strukturierte Bewertung von Risiken schafft Klarheit, erfüllt gesetzliche Anforderungen und bildet die Grundlage für wirksame Schutzmaßnahmen. So erhöhen Sie Ihre Rechtssicherheit, reduzieren Haftungsrisiken und sichern einen dauerhaft zuverlässigen Anlagenbetrieb. Wir unterstützen Betreiber bei Analyse, Bewertung und Dokumentation möglicher Gefährdungen – praxisnah, normkonform und individuell auf die jeweilige Anlage abgestimmt. 

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Gefährdungsbeurteilung von offenen Rückkühlwerken nach VDI 2047 und Nassabscheidern nach VDI 3679 sowie 42. BImSchV

Nach der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung haben Betreiber von offenen Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen eine Gefährdungsbeurteilung bzgl. ihrer Anlagen durchzuführen.

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Gefährdungsbeurteilung von Raumlufttechnischen Anlagen

Neben unseren Gefährdungsbeurteilungen für offene Rückkühlwerke/Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider bieten wir auch die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) nach VDI 6022 an, um das Risikopotential der unterschiedlichen Anlagen zu ermitteln. RLT-Anlagen spielen eine zentrale Rolle für Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz, sofern sie fachgerecht geplant, betrieben und überwacht werden.

Wir unterstützen Sie bei der systematischen Ermittlung und Bewertung möglicher Gefährdungen, zum Beispiel durch hygienische Risiken, technische Mängel oder organisatorische Schwachstellen. Durch empfohlene Maßnahmen helfen wir Ihnen dabei die Risiken für Ihre Mitarbeitenden zu vermindern. Unsere Gefährdungsbeurteilungen erfolgen praxisnah, rechtskonform und auf Ihre jeweilige Anlage zugeschnitten. Gerne beraten wir Sie individuell zu den gesetzlichen Anforderungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen.

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HINTERGRUNDWISSEN

Potenzielles Risiko
durch Bioaerosole

Anlagen, in denen Nutzwasser verrieselt, versprüht oder anderweitig mit der Atmosphäre in Kontakt kommt, könnten Bioaerosole freisetzen. Aufgrund mehrerer Erkrankungen und Todesfälle durch Legionellen, die aus offenen Verdunstungskühlanlagen in die Umgebung gelangten, wurde im Jahr 2017 die 42. BImSchV („Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider“) eingeführt.

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Was schreibt der Gesetzgeber vor?

Gemäß 42. BImSchV sind u.a. folgende Betreiberpflichten definiert:

  • Anzeige- und Meldepflichten
  • Anlagendokumentation in Form eines Betriebstagebuchs
  • Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung

Weiterhin ist die VDI 2047 Blatt 2, „Sicherstellung des hygienegerechten Betriebes von Verdunstungskühlanlagen“ (VDI-Kühlturmregeln) in der aktuellen Fassung als anerkannte Regel der Technik zu berücksichtigen und umzusetzen.

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Die Gefährdungsbeurteilung

Biotec bietet rechtssichere Gefährdungsbeurteilung mit folgenden Inhalten an:

  • Gefährdungsbeurteilung mit Risikoanalyse – 
Hygienetechnischer Soll-/Ist-Abgleich mit resultierendem
 Maßnahmen-Katalog
  • Zusammenfassung rechtlicher Grundlagen
  • Beurteilung potentieller Gefährdungen durch technische 
Parameter (z.B. eingesetzte Werkstoffe)
  • Beurteilung der Tätigkeiten an der Anlage im Hinblick auf
 Arbeitssicherheit und Hygiene
  • Betriebsanweisung und Hygieneplan
  • Fotodokumentation
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Das Betriebstagebuch

Pflicht für die Betreiber von Nassabscheidern, Kühltürmen und Verdunstungskühlanlagen:

Nach § 12 der 42. BImSchV müssen Sie ein Betriebstagebuch führen und auf Verlangen der zuständigen Behörde jederzeit vorlegen können. Deshalb bieten wir Ihnen ein Betriebstagebuch in gedruckter und digitaler Form mit allen geforderten und für den Betreiber notwendigen Informationen:

  • Anlage-, Standort- und Betreiberdaten
  • Dokumentationsvorlage für diverse Betriebsparameter
  • Checkliste für geforderte Maßnahmen nach Wieder-/Inbetriebnahme der Anlage
  • Checkliste für interne Wartung und Inspektion
  • Analyseprotokolle für Nutzwasseranalysen mit Maßnahmenkatalog nach VDI 2047
  • Muster-Anschreiben für Melde- und Anzeigepflichten

Noch Fragen zur Gefährdungs­beurteilung?

Unser Fachpersonal hilft Ihnen gern weiter.

INTERESSENKONFLIKT

Wer wartet, sollte nicht auch beurteilen

Wir erbringen neben der Gefährdungsbeurteilung keine Leistung, die einen Interessenkonflikt darstellt, wie die Wartung, Reinigung oder auch die Instandhaltung von Anlagen. Auszug aus der Empfehlung des Umweltbundesamtes (exemplarisch im Trinkwasserbereich):

„Die Durchführung der Gefährdungsanalyse muss unabhängig von anderen Interessen erfolgen. Insbesondere muss eine Befangenheit vermieden werden. Eine Befangenheit ist dann zu vermuten, wenn Personen an der Planung, dem Bau oder Betrieb der Trinkwasser-Installation selbst beteiligt waren oder sind. Der Betreiber bleibt in der Verantwortung: Im Falle von Schadensersatzforderungen vor Gericht kann es wichtig sein, die Unabhängigkeit und ausreichende Qualifikation des hinzugezogenen Sachverstandes belegen zu können.“ (Homepage Umweltbundesamt)

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Geschultes Personal ist der wichtigste Hygienefaktor

Die Einhaltung der Hygieneanforderungen an Kühltürme und Verdunstungskühlanlagen setzt eine entsprechende Qualifikation des zuständigen Personals (Planung, Herstellung, Errichtung, Betrieb) voraus. Entsprechend der VDI 2047, als anerkannte Regel der Technik, sowie der 42. BImSchV sind Hygieneschulungen des Personals und regelmäßige Hygieneinspektionen der Verdunstungskühlanlagen durch den Betreiber zu veranlassen.

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