Wissenschaftliche Weiterbildung zu Sicherheitsmaßnahmen & Arbeitsschutz bei gentechnischen Anlagen
Nach neuem Gentechnikgesetz haben Projektleiter und Beauftragte für biologische Sicherheit zukünftig alle fünf Jahre eine Auffrischungsveranstaltung nach Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV) zu besuchen.
Herr Dr. Andreas Bermpohl und Frau Dr. Melanie Weinstock wurden aktuell gemäß §15 GenTSV weitergebildet. Die Weiterbildung umfasste die Einführung in Rechtsvorschriften (GenTG, GenTSV), das Gentechnikrecht im Zusammenhang mit den Sicherheitsmaßnamen für genetische Laboratorien und Produktionsbereiche und deren Umsetzung sowie die Einschätzung von mikrobiologischen Gefährdungspotentialen von Organismen.
Die zweitätige Veranstaltung beinhaltete detaillierte Darstellungen des Gentechnikrechts sowie interessante Diskussionen mit anderen Teilnehmern. Für uns ist es sehr wichtig, unser Wissen durch ständige Weiterbildung und den Austausch mit anderen Forschern und Industriepartnern immer wieder zu aktualisieren und zu erweitern, damit wir auch in Zukunft unseren Kunden und Projektpartnern als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung stehen.