Hygieneinspektion von RLT-Anlagen
Hygieneinspektion von Raumlufttechnischen Anlagen nach VDI 6022
Nach VDI 6022 Blatt 1, Ausgabe Januar 2018, sind bei RLT-Anlagen mit Luftbefeuchtung alle 2 Jahre und bei Anlagen ohne Luftbefeuchtung alle 3 Jahre Hygieneinspektionen durchzuführen. Neu ist (Stand Januar 2018), dass an jedem Zentralgerät neben Abklatsch-/Abstrichproben auch mikrobiologische Luftmessungen (Zuluft und Vergleichsluft) durchgeführt werden müssen.
In bis zu 30% der Bürogebäude arbeiten Beschäftigte, die unter dem sick-building-syndrom (gebäudebezogene Befindlichkeitsstörung bei mindestens 20% der Personen) leiden. Die Kosten der diesbezüglichen Arbeitsunfähigkeit und dem damit verbundenen Produktivitätsverlust werden auf mehrere Milliarden Euro geschätzt.
Rechtssicher und umfangreich
Sie erhalten von uns ein rechtssicheres Hygienegutachten
mit folgenden Inhalten:
Keine Personalunion von Wartung und Hygieneinspektion
Wir empfehlen dem Betreiber die Personalunion von Wartung und Hygieneinspektion zu vermeiden. Die biotec GmbH erklärt, dass sie keine weiteren Leistungen erbringt, die einen möglichen Interessenkonflikt beinhalten können (Wartung, Reinigung, Instandhaltung von Anlagen).
Auch Altanlagen unterliegen der VDI 6022. Zum Bestandsschutz heißt es in der aktuellen VDI 6022 (Jan. 2018): „Erfüllt eine RLT-Bestandsanlage nicht alle Anforderungen dieser Richtlinie, kann diese gegebenenfalls nach einer Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung von Ersatzmaßnahmen weiter betrieben werden.“ Wesentlicher Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung ist die obligatorische Hygieneinspektion nach VDI 6022.
Aus den Ergebnissen der Hygieneinspektionen werden die für den Betreiber kostengünstigsten Maßnahmen abgeleitet, die zugleich Rechtssicherheit gewährleisten.
Gerne beraten wir sie individuell zu Ihrer Hygieneinspektion
Regelmäßig bundesweit Schulungen gemäß VDI 6022 von Ihrem Schulungspartner des Verein Deutscher Ingenieure (VDI-GBG)